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Veränderungen bei der Anwesenheitspflicht wurden durchgesetzt

Im Jahr 2020 haben wir aufgrund des starken Wunsches eurerseits das Thema „Anwesenheitspflicht“ ins Rollen gebracht.

De facto 100% Anwesenheit bei LVAs mit Vorlesungs- und Seminarcharakter entspricht nicht den Vorstellungen des studentischen Alltags und ist unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß.

Darum wurde das Thema auf allen organisatorischen Ebenen und in den Entscheidungsgremien (Kollegium, Ausschüsse, etc.) der FHG OÖ von der Studierendenvertretung angesprochen.

Schließlich wurden unserer Anliegen wahrgenommen und ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet, das im heurigen Jahr umgesetzt wird. Nach gründlicher Evaluierung des Pilotprojektes könnten folgende Regelungen dauerhaft fixiert werden:

  • keine Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen (VO) (egal ob Abhaltung in Präsenz oder Online)
  • 75% prozentige Anwesenheitspflicht bei LVAs mit Seminarcharakter (bei mehr als 25% muss eine Ersatzarbeit geleistet werden) – dies kann jedoch in Absprache mit der Studiengangsleitung individuell geregelt werden
  • Praktika müssen in vollem Stundenausmaß absolviert werden
  • bei Vortäuschen der Anwesenheit erfolgt eine einmalige Ermahnung, bei Wiederholung ein Studienausschluss (gleiches gilt für die Anstiftung)
  • bei LVAs mit immanenten Prüfungscharakter überprüft die/der Lehrende/r, ob die versäumten Inhalte ausreichend nachgeholt worden sind
  • wird eine erbrachte Ersatzarbeit negativ bewertet, wird die gesamte LVA negativ bewertet

Wir halten euch bezüglich Änderungen, Infos, etc. natürlich am Laufenden!