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Allgemeines

Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)

Gemäß § 4 Abs. 10 FHG, StF: BGBl. Nr. 340/1993 gehören ordentliche und außerordentliche Studierende der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft gemäß dem Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014, StF: BGBl I 45/2014, an.
Von allen Studierenden wird der Studierendenbeitrag eingehoben. Die Zahlung dieses Betrags ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. für dessen Fortsetzung (HSG 2014, § 38).

Die Studierendenvertretung ist für alle Studierenden der FH Gesundheitsberufe OÖ unter office@oeh-fhgooe.at bzw. über das Kontaktformular zu erreichen.